Im Rahmen dieses Projekts wurden in einer renommierten Kfz-Werkstätte sämtliche kraftbetriebenen Tore sowie Hebebühnen einer wiederkehrenden Überprüfung gemäß § 7/§ 8 AM-VO unterzogen. Die Durchführung erfolgte durch unser Ingenieurbüro, mit dem Ziel, den sicheren und bestimmungsgemäßen Zustand der eingesetzten Arbeitsmittel nachvollziehbar zu bewerten und die Grundlage für den weiteren ordnungsgemäßen Betrieb zu dokumentieren.
Geprüft wurden unter anderem ein Sektionaltore sowie Hebebühnen. Die Überprüfung der Hebebühnen erfolgte mit einem Prüfgewichten.
Bei allen Arbeitsmitteln ergaben sich zum Zeitpunkt der Prüfung keine ersichtlichen Mängel. Ergänzend wurden gut sichtbare Sicherheitshinweise in Form entsprechender Aufkleber angebracht bzw. geprüft und die Notwendigkeit der Bedienung sowie Wartung gemäß Betriebsanleitung hervorgehoben. Darüber hinaus wurde im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes ausdrücklich festgehalten, dass Mitarbeitende, die Arbeitsmittel bedienen, ausreichend über Funktion und Handhabung zu informieren und zu schulen sind.