Durchführung einer umfangreichen Brandursachenermittlung bei einem Elektrofahrzeug

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Über das Projekt

Unsere Leistungen

Im Rahmen einer Brandschadenuntersuchung wurde ein Elektro-PKW nach einem Brandereignis technisch begutachtet. Die Befundaufnahme erfolgte im Zuge einer gemeinsamen Besichtigung in einer Markenwerkstätte, wobei das Fahrzeug sowohl im unzerlegten Zustand als auch nach teilweiser Zerlegung (insbesondere im Bereich der Hochvoltbatterie) untersucht und umfassend dokumentiert wurde.

Aus den Schilderungen zum Ereignis ging hervor, dass das Fahrzeug kurz vor dem Brand geladen und anschließend abgestellt wurde. Wenige Zeit später wurde zunächst eine leichte Rauchentwicklung wahrgenommen, unmittelbar danach kam es zu einer rasch zunehmenden Rauch- und Brandentwicklung. Das Fahrzeug erlitt einen massiven, großflächigen Brandschaden, wobei die stärkste thermische Einwirkung im hinteren, unteren Fahrzeugbereich erkennbar war; die rechte Fahrzeugseite zeigte insgesamt die deutlich höhere thermische Belastung.

Im Zuge der Untersuchung der ausgebauten und geöffneten Hochvoltbatterie konnten deutliche Verformungen und Verschmelzungen von Batteriezellen festgestellt werden. Das Schadensbild zeigte einen punktuellen Ausgangsbereich im rechten hinteren Batteriebereich (in Fahrtrichtung), von dem sich die thermische Schädigung sowohl nach vorne als auch nach hinten ausbreitete. Auf Basis der Spurenlage und der angewandten Ausschlussmethode wurden alternative Brandursachen nicht bestätigt.

Ergebnis / Schlussfolgerung

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war ein batterieinterner Defekt im rechten hinteren Bereich der Hochvoltbatterie brandursächlich.

Abgrenzungen (Ausschlüsse)

  • Vorsätzliche Brandstiftung konnte ausgeschlossen werden.
  • Mechanische Vorschädigungen (z. B. Aufsetzen/Kollision mit Unterbodendeformation) konnten als Ursache ausgeschlossen werden.
  • Hinweise auf andere technische Defekte (z. B. Lager, Bremsen oder sonstige Baugruppen) ergaben sich nicht.
  • Ein Zusammenhang mit einem vorangegangenen Werkstättenaufenthalt war anhand der dokumentierten Arbeiten nicht herstellbar, da keine Eingriffe am Hochvoltsystem bzw. keine risikoreichen Arbeiten ersichtlich waren.